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von Tamas Nagy
Gewinnmaximierung reduzieren. Um das zu vermeiden, sind wir Politiker in der Verantwortung. Wir werden deshalb alles tun, um solch gewissenlosen Machenschaften das Handwerk zu legen.“ Mit diesem Versprechen reagierte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer auf den Fleischskandal, der Ende 2005 die Republik erschütterte. Um den „schwarzen Schafen“ der Fleischwirtschaft beizukommen, legte er einen 10-Punkte-Plan vor. Dass sich solche auch in den eigenen Reihen tummeln könnten, spielte dabei so gut wie keine Rolle. Inzwischen stellt sich die Frage, ob in der deutschen Lebensmittelüber- wachung nur vereinzelte schwarze Schafe walten, oder nicht vielmehr eine mausgraue Hammelherde am Werk ist. Nach einem aktuellen Bericht der EU-Kommission zur Sicherheit von tierischen Lebensmitteln in Deutschland ist „die Koordination der amtlichen Kontrollen zwischen Bundes-, Landes-, Regierungsbezirks- und Kreisebene in den meisten besuchten Ländern nicht wirksam“. Die zuständigen Behörden vor Ort hielten die meisten Informationen zurück und übermittelten diese erst gegen Ende des Jahres an die übergeordneten Ebenen. Die Folge: „Weder auf Bundes- noch auf Landesebene sind Daten zur Häufigkeit von Kontrollen ... verfügbar. ... demzufolge haben weder der Bund noch die Länder einen Überblick darüber, inwieweit behördliche Kontrollen ausgeführt wurden ...“
Unglaubwürdige Bescheinigungen
Auch in anderer Hinsicht werfen die EU-Inspekteure den deutschen Kontrollbehörden schwere Versäumnisse bei der Berichterstattung vor: „Nur selten ging aus den vorgelegten Kontrollberichten hervor, was wie und mit welchem Ergebnis geprüft wurde ...“ In manchen Fällen seien sogar über Jahre hinweg keine Kontrollberichte verfasst worden. Zudem gebe es sowohl zwischen als auch innerhalb der Länder Unterschiede bezüglich der Anzahl der Kontrollbesuche in Schlachthöfen und Milchbetrieben. In einem Bundesland wiederum seien die Kontrollstellen nicht akkreditiert, was dazu führe, dass diese „Kompetenz, Einheitlichkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleisten können“. Während solche Vorkommnisse noch als Schlamperei durchgehen könnten, lassen andere darauf schließen, dass der Verwaltungsapparat sogar Betrügern auf die Sprünge hilft. Bestes Beispiel ist die amtliche Bescheinigungspraxis für Exportsendungen im Fleisch- und Milchsektor. Dem EU-Bericht zufolge konnte „zwischen der Bescheinigung und der Sendung nicht immer eine Verbindung hergestellt werden“. Die Bescheinigungen würden häufig unterzeichnet und übergeben, noch bevor alle Einträge gemacht seien. So werde die notwendige Siegel- bzw. Chargennummer auf den entsprechenden Zertifikaten erst nach deren Absegnung vermerkt. Damit aber steht „die Genauigkeit und Glaubwürdigkeit der Bescheinigung in Frage“, monieren die EU- Inspekteure. Eine ähnliche Situation herrscht beim Warentransport im Inland, wie eine zeitgleich durchgeführte EUKontrolle im Bereich der tierischen Nebenprodukte bestätigt: „In vielen Fällen fehlten Register und Handelspapiere ..., was häufig die vollständige Verfolgbarkeit von Sendungen entlang der Verarbeitungskette verhinderte.“ Des Weiteren führten „mangelnde Kenntnisse bei den Bediensteten und den Be- treibern von besuchten Betrieben“ dazu, dass die Einstufung der Waren nicht ordnungsgemäß erfolge. Obendrein bleibe es oftmals dem Zufall überlassen, wer diese vornimmt: Mal der Hersteller, mal die Behörden, mal eine Kombination aus beidem.
Vorprogrammierte Skandale
Die gängige Zulassung von Betrieben durch die Behörden wirft ebenfalls Fragen auf. „Noch in keinem der Bundesländer hat man damit begonnen, die Zulassung der Betriebe gemäß der neuen EU-Hygiene-Verordnung zu überprüfen“, beklagen die EU-Inspekteure.„Die früheren Schlachthöfe mit geringem Schlachtaufkommen müssen von sich aus die Initiative für die Zulassung ergreifen, es ist damit zu rechnen, dass viele abwarten und auf Zeit spielen werden.“ Das wäre nicht weiter erstaunlich, zumal bei der Zulassung nach den alten Vorschriften das Tätigkeitsspektrum der Unternehmen oft genug vage blieb. Beispielsweise wurde ein Fleischbetrieb, der allein zur Schlachtung von Schweinen befähigt ist, auch für andere Tätigkeiten zugelassen. Alles in allem zeugen die vorliegenden EU-Berichte einmal mehr von der vielbeschworenen „Wirtschaftsnähe“ der deutschen Lebensmittel- kontrolle (vgl. EU.L.E.n-Spiegel 2006/H.5). Gleichzeitig sind sie ein Beleg dafür, dass sich im Laufe der Jahre kaum etwas geändert hat: Das Kontrollsystem missachtet nicht nur neue EU-Verordnungen, sondern ermöglicht auch Betrug. Und weil es an einer ordnungs- gemäßen Kontrolle vor Ort hapert, kann Seehofer noch so viele Aktionspläne aus dem Hut zaubern. Sie sind nicht mehr als einige Tropfen auf dem heißen Stein und dienen vorrangig der Beruhigung des Verbrauchers – zumindest bis zum nächsten Fleischskandal.
Literatur
European Commission: Final Report of a mission carried out in Germany from 24 April to 5 May 2006 in order to evaluate official controls related to the safety of food of animal origin, in particular meat, milk and their products as well as animal welfare at the time of slaughter or killing. Brüssel 2006
European Commission: Final report of a mission carried out in Germany from 27 February to 10 March 2006 in order to evaluate the implementation of health rules on animal by-products. Brüssel 2006
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